Aktuelle Ausschreibungen

In dieser Rubrik weisen wir auf aktuelle Ausschreibungen von Fördermittelgebern hin, die sich mit für InfectoGnostics relevanten Themen befassen.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Geschäftsstelle auf, wenn Sie Interesse an einer der Ausschreibungen haben.

CALL FOR PROJECTS - INFECTOGNOSTICS FORSCHUNGSCAMPUS 2030

Die nächste Ebene der Zusammenarbeit in der Infektionsdiagnostik gestalten

16. FEBRUAR. 2024

Der InfectoGnostics Forschungscampus Jena ist eine öffentlich-private Partnerschaft für Innovationen in der Infektionsdiagnostik und Infektionsforschung. Wir entwickeln diagnostische Lösungen im Dreiklang von Technologie, Klinik und Industrie und arbeiten dabei partnerschaftlich zusammen. InfectoGnostics ist eine von neun Initiativen, die im Rahmen der Initiative „Forschungscampus“ vom BMBF gefördert werden.

Der Campus strebt an, im Herbst 2025 seine finale fünfjährige Förderphase im Übergang zu einer Verstetigung zu starten. Hierzu können erneut F&E-Projekte gefördert werden. Eine Förderung der Projekte kann dabei für maximal vier Jahre der fünfjährigen Laufzeit erfolgen. Potentielle Projektpartner sind hiermit aufgerufen, bis zum 31. März 2024 Projektskizzen bei der InfectoGnostics Geschäftsstelle einzureichen.

Die Skizzen müssen thematisch zur Forschungsagenda und Strategie des InfectoGnostics Forschungscampus Jena passen. Die Themen der fachlichen Fragestellungen werden durch das spezifische Forschungsprofil bzw. das Forschungsprogramm des Forschungscampus festgelegt, das durch die beteiligten Partner im Zuge seines Aufbaus definiert wurde. Eine Beschreibung der Partnerschaft und der derzeit durchgeführten Projekte finden Sie unter https://www.infectognostics.de/.

Fokus und Themenfelder für die Projekte

Im Fokus der nächsten Förderphase sollen Projekte stehen, welche einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der derzeit verfügbaren diagnostischen Produkte und Services insbesondere auf dem Gebiet der dezentralen Infektionsdiagnostik liefern können und sich als Best Practice-Beispiele für die modellhafte Implementierung eignen. In den Projekten der dritten Phase des Forschungscampus sollen vor allem Entwicklungen mit hohem Technologiereifegrad (TRL-Level) angestrebt werden. Methodisch bleibt der Forschungscampus dabei offen für eine Vielzahl an Methoden, z.B. Molekulardiagnostik, Optik und Photonik, Genom-Analyse, Biomarker-Bestimmung, Bioinformatik und KI, und Kombinationen derselben.

Das BMBF erwartet für den Anschluss an die finale Förderphase eine Verstetigungsperspektive. Dies sollte sich auch in den Projekten widerspiegeln, z.B. in Gestalt von Kooperationen, zukünftigen Produkten oder Services oder durch verstetigte Zusammenarbeit mit Institutionen. 

Fokus der nächsten Förderphase: 
InfectoGnostics‘  finale Förder- und Verstetigungsphase: Die nächste Ebene der Zusammenarbeit in der Infektionsdiagnostik gestalten:
 

Die regionalen Netzwerkpartner aus Forschung, Entwicklung und Fertigung decken die Wertschöpfungskette vollständig ab und erarbeiten zukunftsfähige Diagnostikangebote mit internationaler Sichtbarkeit.

Im Folgenden sind relevante Themen des Forschungscampus genannt. Diese sind jedoch nicht ausschließlich zu sehen. Im Falle einer Unsicherheit zur möglichen Passfähigkeit Ihres Vorschlags wenden Sie sich bitte gern an die InfectoGnostics Geschäftsstelle.

Skizzen können die folgenden Themenfelder adressieren:

  • Diagnostik von der Forschung bis zur Implementierung, mit dem Ziel der Verbesserung von diagnostischen und analytischen Technologien in der Infektionsforschung

  • Einbeziehung von regionalen Wertschöpfungsketten (Produktion, Zulieferindustrie)

  • Infektionsdiagnostiklösungen für klinische Anwendungen, Human- und Veterinärmedizin, (Ab-)Wasseranalysen, den Pharma- und Lebensmittelbereich

  • Bestimmung von Krankheitserregern und Antibiotikaresistenzen auch zur Charakterisierung der Immunantwort auf eine Infektion

  • Ansätze zu Surveillance, Preparedness und Epidemiologie

  • Plattformen und (offene) Konzepte, die geeignet sind, die dezentrale Diagnostik z.B. in Arztpraxen und Kliniken entscheidend zu verbessern.

  • Verknüpfung mit bereits existierenden relevanten Initiativen und Projekten innerhalb und außerhalb des InfectoGnostics Forschungscampus (national und international)

  • Projekte zur Unterstützung der internationalen Ausrichtung des Forschungscampus (förderfähig sind dabei jedoch nur Projektpartner mit einer Betriebsstätte im Bundesgebiet)

Eingereichte Projekte müssen ein Element zur Verstetigung beinhalten. Beispiele hierfür sind Services, die sich aus Projektinhalten ableiten, der Übergang in eine Produktentwicklung oder Ausgründung oder das zur Verfügung stellen von Produkten oder Technologie-Plattformen.

Vorgehensweise


Die in deutscher Sprache einzureichenden Skizzen dienen zur Sondierung der konkreten Projektthemen, die im Rahmen der nächsten Entwicklungsphase des Forschungscampus vom BMBF eingeworben werden sollen. Bis zum 1. Juni 2024 werden Sie eine Rückmeldung darüber erhalten, ob Ihre Skizze ausgewählt wurde und den vom BMBF bestellten Gutachtern vorgeschlagen wird. Einreicher von positiv bewerteten Skizzen werden anschließend im Juni 2024 aufgefordert, BMBF-Vollanträge zu formulieren (mehrstufiges Verfahren). Eine entsprechende Projektförderung durch das BMBF (vorbehaltlich einer positiven Begutachtung des Campuskonzepts für die nächste Entwicklungsphase sowie der BMBF-Vollanträge) ist für Frühjahr 2025 anvisiert. Der mögliche Förderbeginn für die Projekte ist der 01.09. oder 01.10.2025. 

Die Projekte können für bis zu vier Jahre Förderung erhalten, an die sich eine Verstetigungsphase anschließen sollte. Kürzere Projektlaufzeiten sind prinzipiell möglich, die Mindestzeit beträgt dabei 24 Monate. Die Förderung ist als Anschub auch für weitere gemeinsame Aktivitäten zu sehen und gemeinsam mit den Partnern sollten zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten für Projekte und Aktivitäten identifiziert werden, um die Themen weiter zu vertiefen. 

Projektskizzen sind bis zum 31. März 2024 um 21.00 Uhr bei der InfectoGnostics-Geschäftsstelle per E-Mail an die Adresse IG2030@infectognostics.de einzureichen. Es können nur Skizzen berücksichtigt werden, für deren Erstellung die entsprechende Vorlage verwendet wurde. Ein Template für die Skizze können Sie unter der folgenden Adresse herunterladen: Download des Projektskizzen-Templates
Am 29.02.2024 bieten wir von 10-12 Uhr eine Informationsveranstaltung im ZAF in Jena an, um das Verfahren zu erläutern und Fragen zu klären. Wir empfehlen daher eine Teilnahme. Bitte melden Sie sich unter der folgenden Adresse für die Veranstaltung an: Anmeldung zur Veranstaltung

InfectoGnostics ist als öffentlich-private Partnerschaft organisiert. Aufgerufen sind daher vorzugsweise Projektkonsortien, die eine Zusammenarbeit von Industrieunternehmen mit akademischen und klinischen Arbeitsgruppen ermöglichen. Bewerbungen von KMU[1] sind dabei ausdrücklich erwünscht.

  • Anträge einzelner rein akademischer Verbünde sind ausgeschlossen (mit Ausnahme einer klinischen Begleitforschung, die mit den übrigen Projekten vernetzt ist);

  • reine Industriekonsortien sind möglich; 

  • Konsortien mit rein akademischen Partnern (z.B. nur Hochschulen und Klinik) ohne Industriebeteiligung sind grundsätzlich möglich. Projekte mit Industriebeteiligung oder einer klaren Perspektive zur Firmengründung werden jedoch bevorzugt.

Von den Antragstellern wird seitens des BMBF erwartet, dass sie sich zu einer Zusammenarbeit für fünf Jahre im Rahmen der öffentlich-privaten Partnerschaft InfectoGnostics Forschungscampus Jena bereiterklären.

Die Förderquoten des Projekts richten sich nach den aktuellen Vorgaben des BMBF (https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1361.html und s.u.). Wirtschafts-unternehmen erhalten i.d.R. 50% Förderung, KMU können entsprechende Zuschüsse erhalten.

Das Fördervolumen pro Partner sollte in der Regel max. 400 TEUR (bei 100 % Förderung) oder 800 TEUR (bei 50% Förderung) betragen. Bei kürzerer Laufzeit verringert sich die Summe entsprechend. Die Skizzen werden von einem ad hoc-Komitee des InfectoGnostics Forschungscampus bewertet, welches sich aus dem erweiterten Vorstand und Mitgliedern des Fachlichen Beirats zusammensetzt. Dabei sind Antragsteller von der Bewertung eigener Anträge ausgeschlossen.

InfectoGnostics Forschungscampus Jena e.V.

Der Vorstand, 16. Februar 2024

 

Auszug aus der Richtlinie „Forschungscampus“ des BMBF

Zur Erläuterung des Konzepts Forschungscampus im Sinne des BMBF finden Sie im Folgenden einen Auszug aus der Richtlinie „Forschungscampus – öffentlich-private Partnerschaft für Innovationen“ des BMBF – (vollständiges Dokument unter https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1361.html):

Ein Forschungscampus im Sinne dieser Förderrichtlinie führt eine kritische Masse aus Wissenschaft und Wirtschaft für die Forschung zusammen und bearbeitet diese themenzentriert. Er zeichnet sich durch eine Kombination von drei Merkmalen aus:

- Er bündelt Kompetenzen bzw. Forschungsaktivitäten von wirtschaftlicher und öffentlicher Forschung an einem Ort, möglichst auf dem Campus einer Hochschule oder Forschungseinrichtung (räumliche Nähe der Partner, "industry on campus"-Ansatz). 

- Er nimmt neue Themen im gemeinsamen Interesse von Wissenschaft und Wirtschaft mit einer mittel- bis langfristigen Perspektive auf und bearbeitet sie gemäß seinem spezifischen Forschungsprofil auf Basis eines ausgewiesenen Forschungsprogramms. 

- Er wird durch eine verbindliche Partnerschaft von Wissenschaft und Wirtschaft getragen. Diese Partnerschaft wird durch maßgebliche Eigenbeiträge der beteiligten Partner unterlegt, die von der BMBF-Projektförderung unabhängig sind und für den Bestand und Betrieb des Forschungscampus vorausgesetzt werden.

Generell kann die Forschung in dem Forschungscampus in der gesamten Spanne von der Grundlagenforschung bis an die Schwelle der wettbewerblichen Entwicklung betrieben werden, mit substanziellen Anteilen in der Grundlagenforschung. Darüber hinaus werden komplementäre Ziele verfolgt, wie etwa die Ausbildung und Gewinnung des wissenschaftlichen Nachwuchses, die Weiterbildung von Personal oder auch die Internationalisierung.

Es können Projekte zu den folgenden Inhalten gefördert werden:

  • - FuE zu fachlichen Fragestellungen auf Basis einer bestehenden Forschungs- oder Innovationsstrategie, z. B.: 

    - FuE mit starker Interdisziplinarität und/oder hohem technologischen Risiko.

  • - FuE zu innovativen Kooperations- und Managementstrukturen und -prozessen, z. B. anhand: 

    - einer modellhaften Konzeptweiterentwicklung für den Forschungscampus,

    - der Entwicklung von Maßnahmen für neue Formen der Kooperation, insbesondere zwischen Forschungseinrichtungen und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), sowie des Ideen-, Wissens- und Technologietransfers,

    - der Entwicklung von Forschungs- oder Innovationsstrategien einschließlich Aktivitäten zur Umsetzung der komplementären Ziele des Forschungscampus, um aktuelle oder zukünftige wissenschaftliche oder technologische Entwicklungen zu berücksichtigen (dies kann auch die Bereiche Nachwuchsförderung, Qualifizierung des Personals oder den internationalen Wissenschaftleraustausch umfassen),

    - der Entwicklung eines innovativen Konzepts zur Selbstevaluation und Erfolgsmessung im Rahmen bestehender Forschungs- oder Innovationsstrategien.

Die Themen der fachlichen Fragestellungen werden durch das spezifische Forschungsprofil bzw. das Forschungsprogramm des Forschungscampus festgelegt, das durch die beteiligten Partner im Zuge seines Aufbaus definiert wurde ("bottom up"-Ansatz). Je weiter sich die FuE-Aktivitäten in Richtung Entwicklung bewegen, umso stärker ist die Finanzierung außerhalb der Förderinitiative "Forschungscampus" vollständig durch die Partner − vornehmlich im Rahmen der Eigenbeiträge zu ihrer Partnerschaft − zu tragen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland besitzen, Hochschulen und außeruniversitäre ­Forschungseinrichtungen. In diesem Sinne ist auch ein Forschungscampus im Sinne dieser Förderrichtlinie antragsberechtigt, wenn er eine eigene Rechtsform besitzt. Unternehmen im ausländischen Mehrheitsbesitz müssen Niederlassungen in Deutschland nachweisen. Bewilligte Vorhaben sind in Deutschland durchzuführen; die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR und der Schweiz genutzt werden. Die Antragstellung von KMU wird ausdrücklich begrüßt.

[1]Ein KMU ist entsprechend der Definition der EU-Kommission ein Unternehmen, das weniger als 250 Beschäftigte hat, einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro aufweist.