In der ambulanten Versorgung ist die Abrechenbarkeit zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine wichtige Voraussetzung, um Point-of-Care-Tests (POCT) im Markt zu etablieren. Wesentliche Grundlage für die Vergütung ambulanter ärztlicher Leistungen von gesetzlich Versicherten ist der Einheitliche Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen (EBM).
Im EBM sind unter anderem alle ärztlichen Leistungen zusammengefasst, die von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten zu Lasten der GKV abgerechnet werden können, einschließlich in-vitro-diagnostischer Leistungen. Über die Aufnahme von in-vitro-diagnostischen Leistungen in den EBM entscheidet u.a. der Bewertungsausschuss, welcher sich paritätisch aus Vertretern des GKV-Spitzenverbands und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zusammensetzt.
Die Veranstaltung wird im Rahmen des Campusprojekts POCT-ambulant organisiert.
Inhalte:
- Wie ist die Abrechnung zu Lasten der GKV von diagnostischen Leistungen inkl. POCT in der ambulanten Versorgung geregelt?
- Welche Laborparameter können aktuell nach EBM abgerechnet werden?
- Wie werden neue in-vitro-diagnostische Leistungen in den EBM aufgenommen?
- Vorstellung der externen Beantragung eines Beratungsverfahrens zur Aufnahme neuer in-vitro-diagnostischer Leistungen in den EBM nach §87 Absatz 3e SGB V Satz 1
- Anforderungen an POCT für die Aufnahme in den EBM
Zielgruppe:
- Personen mit Bezug zu Einführung und Implementierung von POCTs als In-Vitro-Diagnostik
- Forscher und Forscherinnen und Entwickler und Entwicklerinnen von POCT
- Interessierte Ärztinnen und Ärzte
Referenten: Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und Dr. Robby Markwart
Sprache: Deutsch
Termin: 09.06.2021 von 14.00 bis 15.30 Uhr
Ort: online über GoTo Meeting Konferenz
Anmeldung: erfolgt über das Formular
Kontakt: Dr. Robby Markwart, POCT-ambulant@med.uni-jena.de, Tel. 03641-9395820