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DiagnosTech Academy: Wie gelangen diagnostische Tests in die Vergütung durch Krankenkassen? – Prozesse, Evidenz und Entscheidungsträger

Eine erfolgreiche Zulassung (CE-Kennzeichnung) eines diagnostischen Tests heißt nicht, dass niedergelassene Ärzte diesen auch bei gesetzlich Versicherten (ca. 89 % der Versicherten) abrechnen können. Dafür braucht es die Aufnahme in das Vergütungssystem der gesetzlichen Krankenkassen. Dies ist ein aufwändiger Prozess, an dem bspw. der Gemeinsame Bundesausschuss und der Bewertungsausschuss Ärzte beteiligt sind.  

In diesem Workshop geht es um die Einführung von diagnostischen Tests, inkl. Schnelltests in das Vergütungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Anhand konkreter Beispiele aus der Praxis werden im einzelnen folgende Fragen diskutiert:

  • Welche Institutionen bzw. Entscheidungsträger entscheiden darüber, welche Tests durch die gesetzliche Krankenversicherung vergütet werden?
  • Wie sehen diese Prozesse aus?
  • Welche Möglichkeiten habe ich als Hersteller und Entwickler, auf diese Prozesse Einfluss zu nehmen?
  • Welche Unterschiede bestehen zwischen der Vergütung von IVD in der ambulanten und stationären Versorgung?
  • Welche Evidenz (z.B. klinische Studien) ist erforderlich?

Zielgruppen:

  • Forscher und Entwickler von Schnelltests
  • Personen mit Bezug zur Einführung und Implementierung von Schnelltests als In-Vitro-Diagnostika
  • Interessierte Ärzte

Link zur persönlichen Anmeldung (SuperOffice)
(nach der Regisitrierung erhalten Sie den Link für die Teilnahme)

Moderation und Referenten:

Projektteam POCT-ambulant am InfectoGnostics Forschungscampus Jena:

  • Dr. rer. nat. Robby Markwart
  • M.Sc. Psych. Anni Matthes